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Bildschirm mit Fahndungsbildern im Internet
Legende: Die Basler Staatsanwaltschaft fahndet auch mit Hilfe des Internets. (Symbolbild) Keystone

Basel Baselland Fahndungserfolg in Basel dank Internet

Ein Fahndungsbild im Internet führte in Basel zur Festnahme eines verdächtigen Sexualstraftäters. Trotzdem wirft die Fahndung mit Hilfe des Internets grundsätzliche Fragen auf. Solche Bilder werden schnell in sozialen Medien verbreitet. Aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht ist dies problematisch.

Diese Woche konnte die Basler Polizei einen Mann verhaften, der vermutlich drei Frauen sexuell belästigt hat. Einige Tage zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ein Foto des mutmasslichen Täters veröffentlicht. Dieses wurde auch mehrfach auf Facebook geteilt, was möglicherweise zum Fahndungserfolg beigetragen hat.

Das Problem: Wenn ein Bild in den sozialen Medien einmal im Umlauf ist, lässt es sich kaum mehr löschen. Die abgebildete Person muss damit rechnen, immer wieder als Verbrecher erkannt zu werden - selbt wenn sie unschuldig sein sollte. Das Recht auf Vergessen ist damit nicht garantiert.

Auch Peter Gill, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft, gibt zu, dass die Veröffentlichung solcher Bilder im Internet problematisch ist: «Uns ist bewusst, dass solche Bilder in den sozialen Netzwerken weiter herumgeistern. Wir veröffentlichen Fahndungsfotos daher nur als Ultima Ratio.» Man würde nur dann zu diesem Mittel greifen, wenn man dadurch möglicherweise weitere Taten verhindern könne.

Wir veröffentlichen Fahndungsfotos nur als Ultima Ratio
Autor: Peter Gill Basler Staatsanwaltschaft

Auch ein präziseres Gesetz bringt keine Lösung

Bei der Veröffentlichung von Fahndungsbildern kann sich die Polizei auf die Strafprozessordnung stützen. Der Basler Datenschutzbeauftragte Beat Rudin ist damit nicht direkt für solche Fälle zuständig. Aber auch er sagt, das Publizieren von Verdächtigen-Fotos sei aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht heikel: «Für Betroffene kann das sehr unangenehm sein. Der Verdacht bleibt im Netz vorhanden, selbst wenn der Betroffene sich als unschuldig herausstellt.»

Die Persönlichkeitsrechte der Verdächtigen werden also strapaziert, weil die Staatsanwaltschaft die öffentliche Sicherheit höher gewichtet. Dieses Dilemma liesse sich aber auch mit einem präziseren Gesetz nicht lösen, sagt Datenschützer Rudin: «Das Gesetz wird nie alle Fälle regeln können. Die Staatsanwaltschaft wird immer in jedem Fall einzeln entscheiden müssen.»

(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)

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