Das AWA hatte unkorrekte Grenzgängerbewilligungen an Personen aus Drittstaaten, sowie aus den neuen EU-Ländern wie Bulgarien und Rumänien erteilt. Dies teilt das kantonale Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt mit. Zudem wurden unkorrekte Kurz- und Daueraufenthaltsbewilligungen an Personen aus Bulgarien und Rumänien erteilt.
Um wieviel unkorrekte Bewilligungen es sich handelt, sei noch unklar sagt ein Sprecher des AWA. Konkret sei bei den Gesuchen nicht geprüft worden, ob sie die Anforderungen des Ausländergesetzes erfüllen, erklärt Samuel Hess gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF. Ab sofort werde nun überprüft, ob für eine Arbeit nicht geeignete Schweizer oder EU-Bürger zu finden sind, ob es sich um qualifizierte Arbeit handle oder ob übliche Löhne bezahlt würden.
Kein Hinweis auf Vorteilsnahme
Es gäbe keine Anhaltspunkte, dass der Mitarbeiter des AWA eine Gegenleistung für die Bewilligungen erhalten habe. Betroffen seien vor allem Firmen im Gastgewerbe, in der Reinigung, im Handwerk und Verkauf.