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Medienkonferenz, im Bild die beiden Politiker.
Legende: Erneut Kritik an der Wirtschaftskammer Remo Oser (links) und Alex Imhof präsentieren den Medien das Gutachten. SRF/Jeannine Borer

Basel Baselland Fragwürdige Mitgliedschaft bei Baselbieter Wirtschaftskammer

Seit zwei Jahren sind das Kantonsspital Baselland und die Psychiatrie Baselland Mitglied bei der Baselbieter Wirtschaftskammer. Die Mitgliedschaft dieser beiden öffentlich-rechtlichen Institutionen verstösst gegen die Verfassung, so steht es jedenfalls in einem neuen rechtlichen Gutachten.

Die Mitgliedschaft des Kantonsspitals Baselland bei der Wirtschaftskammer wurde schon oft kritisiert, niemand hat sich bisher aber die Mühe gemacht sie juristisch abzuklären. Heute haben nun eine Handvoll Politiker der Mitteparteien CVP und BDP die Medien eingeladen, um das Resultat ihrer juristischen Abklärung zu präsentieren.

Kaum rechtliche Konsequenz

Das Resultat des rechtlichen Gutachtens lässt keine Zweifel offen: Die Mitgliedschaft ist klar verfassungswidrig. Verfassungswidrig, weil staatliche Institutionen der politischen Neutralität verpflichtet sind. Die Wirtschaftskammer, bei der das Spital und die psychiatrischen Kliniken Mitglied sind, ist aber politisch aktiv: Sie fasst Parolen und beteiligt sich finanziell an Wahlkampfkampagnen.

Rechtliche Konsequenzen, die aus dem Gutachten resultieren, sind jedoch bescheiden, sagt der Gutachter Kaspar Noser aus St. Gallen. Es gäbe grundsätzlich drei juristische Möglichkeiten, gegen die Mitgliedschaft vorzugehen: Die aufsichtsrechtliche Anzeige, die Stimmrechtsbeschwerde und das Feststellungsbegehren. «Alle drei sind jedoch nur wenig erfolgversprechend», sagt Noser.

Die politische Mitte greift an

Das rechtliche Gutachten in Auftrag gegeben, haben Politiker aus der Mitte. Darunter zum Teil bekennende Wirtschaftskammer-Kritiker wie zum Beispiel auch Gerhard Schafroth, abgewählter GLP-Landrat. Oder Remo Oser, CVP-Gemeinderat von Röschens und Alex Imhof, Laufener Stadtpräsident und CVP-Nationalratskandidat.

Letzterer betont, dass der Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung des Gutachtens nichts mit den eidgenössischen Wahlen zu tun habe: «Hätten wir es nicht jetzt vorgelegt, hätten wir uns auch den Vorwurf gefallen lassen müssen, warum wir bis nach den Wahlen gewartet haben.»

Dennoch: Die Veröffentlichung des Gutachtens ist für das Image der Wirtschaftskammer nicht förderlich. Vier Wochen vor den Wahlen steht die Wirtschafskammer einmal mehr in der Kritik - und mit ihr auch ihr Direktor Christoph Buser, der für den National- und Ständerat kandidiert.

(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)

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