Der Fund der vermeintlichen Bombe in der Basler Innenstadt hatte am 24. April 2015 grosse Auswirkungen: Während Stunden sperrte die Basler Polizei Strassen und Plätze rund um den Theaterplatz ab. Sie bot zudem die Unterstützung von Sprengstoff-Experten aus Zürich auf.
Bereits von der Jugendanwaltschaft verurteilt wurde der damals 16-jährige Freund der Angeklagten. Ihr warf die Staatsanwaltschaft Mittäterschaft vor. Konkret ging es um die Straftatbestände der Schreckung der Bevölkerung und des falschen Alarms sowie um Rassendiskriminierung.
Vor Gericht erschien am Dienstag eine gebrochene junge Frau die an schweren Depressionen leidet. Sie konnte dem Gericht glaubhaft darlegen, dass sie nichts von der Bomben-Attrappe im Koffer gewusst hatte. Auch die zwei Koran-Seiten, die bei der Attrappe gefunden wurden, habe nicht sie hingelegt. Ihr damaliger Freund bestätigte vor Gericht alle Aussagen der jungen Frau.
Das Gericht sprach die Frau von diesen Anklagepunkten frei. Es verurteilte sie jedoch zu einer bedingten Geldstrafe für Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit. Die Frau hatte ein paar Tage zuvor mit dem Handy gefilmt, wie ihr Freund einen Koran verbrannte. Später hatte er das Video auf Youtube gestellt.