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Szene aus einem Operationssaal.
Legende: Muss ein Chefarzt im Operationssaal anwesend sein, um ein Honorar zu kassieren? Keystone

Basel Baselland Freistellung des Basler Chefarztes wirft Fragen auf

Muss ein Chefarzt bei einem Eingriff im Operationssaal anwesend sein, um dafür Honorar zu kassieren? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Der freigestellte Chefarzt selber beteuert, er habe sich an die entsprechenden Reglemente des Universitätsspitals gehalten.

Das Basler Universitätsspital hat Anfang Woche seinen Chefarzt für Orthopädie freigestellt. Die Spitalleitung wirft ihm unter anderem vor, er habe Honorare kassiert für Eingriffe, bei denen er gar nicht am Operationstisch stand. Und weil es gleichzeitig im Tessin einen ähnlichen Fall gibt, löst dies nun eine Diskussion über Honorare von Chefärzte aus.

Eingriffe bei privat versicherten Patienten sind nämlich attraktiv für leitende Ärzte. Sie erhalten für diese privatärztlichen Eingriffe ein Honorar und können auf diese Weise ihren Lohn aufbessern. Dabei stellt sich jedoch eine entscheidende Frage: Darf ein Chefarzt auch dann Honorar kassieren, wenn er gar nicht im Operationssaal ist?

Diese Frage sei nicht einfach zu beantworten, sagt Gesundheitsökonom Willy Oggier. «Ob das juristisch legal ist oder nicht, hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag geregelt ist.» Es habe in der Vergangenheit immer wieder Spitäler gegeben, die ihren Chefärzten vertraglich zugesichert hätten, dass sie Honorare bekommen für alle privatärztlichen Eingriffe in der Klinik.

Dies bedeutet für den Fall des freigestellten Basler Chefarztes: Um entscheiden zu können, ob die Spitalleitung rechtens gehandelt hat, müsste man seinen Arbeitsvertrag kennen.

Der Arzt bestreitet alle Vorwürfe

Vielleicht ist die ganze Sache aber sogar noch komplizierter. Der freigestellte Arzt lässt nämlich über seinen Anwalt ausrichten, dass er - unabhängig von seinem Arbeitsvertrag - nichts falsch gemacht habe. Der Anwalt verweist auf ein Reglement des Unispitals. Dieses Reglement interpretiert er im Sinne seines Klienten. Das Reglement schreibe nicht vor, dass ein Chefarzt persönlich im Operationssaal anwesend sein müsse, um Honorar zu erhalten.

(Regionaljournal Basel, 06.32 Uhr)

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