Der Weiterzug ans Bundesgericht hat zwar keine aufschiebende Wirkung zur Folge, Fümoar erreicht damit aber immerhin, dass das Urteil des Appellationsgerichts nicht rechtskräftig wird. Das Appellationsgericht hatte Anfang Februar sechs weitere Urteile gegen Raucher-Beizen gefällt. Dabei hat es Rekurse gegen Verwarnungen des Bau- und Verkehrsdepartements als in allen Teilen unbegründet abgewiesen.
In Basel-Stadt gilt seit 2010 ein Rauchverbot, das auch bediente Fumoirs und das Rauchen in kleinen Beizen nicht zulässt. Dagegen wehren sich die Gastrobetriebe des Vereins «Fümoar», in denen Gäste nach Bezahlen eines Mitgliederbeitrags weiter rauchen können.
Nach zwei ersten Entscheiden im Juni 2012 fällte das Appellationsgericht nun weitere Urteile. Hatten damals zwei Gastrobetreiber Verfügungen des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) zum Arbeitnehmerschutz weitergezogen, ging es nun um Rekurse gegen kostenpflichtige Verwarnungen des Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) aufgrund des Gastgewerbegesetzes. Laut dem BVD bestätigte das Gericht auch dabei die Haltung der Regierung.
Drohender Bewilligungsentzug
Demnach gelte das Rauchverbot auch in Restaurants, die sich als Vereine bezeichnen, heisst es in der Mitteilung des BVD. Wer als Wirt das Rauchen zulässt, handle unrechtmässig und habe Folgen in Form kostenpflichtiger Verwarnungen zu erwarten. Im Wiederholungsfall drohe der Bewilligungsentzug.
Zudem habe das Appellationsgericht als Verwaltungsgericht einen vom Bundesgericht schon beurteilten Fall eines einzelnen Restaurants im Thurgau als anwendbar auch auf die «Fümoar»-Beizen erachtet. Klar sei so indes auch, dass das Rauchverbot auch für Betriebe gilt, die sich ausserhalb von «Fümoar» als Einzelverein organisiert haben.
Nachdem nun die ersten Appellationsgerichtsurteile mit Bezug aufs Gastgewerbegesetz vorliegen, will das BVD unverzüglich über rund 70 weitere entscheidreife Fälle entscheiden. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Verein Fümoar einen früheren Appellationsgerichtsentscheid gegen Raucherbeizen ans Bundesgericht weitergezogen. Das Bundesgericht hat in jenem Fall bisher noch kein Urteil gefällt.