Rein juristisch gesehen ist der Weg in der Centralbahnstrasse, der dem Bahnhof entlang führt, kein Trottoir. Denn im Grundbuch steht nichts von einem Trottoir oder einem Gehweg.
Doch in der Praxis dient der Weg als Trottoir. Eine Umfrage vor Ort zeigt: Die Leute haben das Gefühl auf einem breiten Trottoir zu gehen. Und aus diesem Grund stört es sie auch, wenn Autos auf dem vermeintlichen Trottoir parken: «Das Trottoir gehört den Fussgängerinnen und Fussgängern».
Polizei kann nicht büssen
Die Polizei hat Kenntnisse davon, dass in der Centralbahnstrasse Handwerkerinnen und Handwerker ihr Auto parken. Machen könne sie aber nichts, denn das Areal gehöre den SBB, sagt der Sprecher der Basler Polizei Martin Schütz: «Auf Privatareal können wir keine Bussen verteilen».
Die SBB verweisen in diesem Falle auf die Baustelle im Bahnhofareal: «Wir bauen das Reisezentrum um», sagt SBB-Sprecher Daniele Pallecchi. Und darum dulden die SBB die Autos der Handwerkerinnen und Handwerker, die einen Auftrag der SBB hätten. Er bestätigt damit die Haltung, die die SBB auch schon gegenüber «Onlinereports» geäussert hat.
Verbesserung ist in Sicht: Bis im Frühjahr 2019 soll das neue Logistigkzenter der SBB im Gundeldingerquartier fertig gestellt werden. Dann sollten die Handwerkerinnen und Handwerker, die von den SBB einen Auftrag haben, eine Parkmöglichkeit erhalten.