Die Schliessung der Abteilung Geburtshilfe und Gynäkologie am Spital Laufen wird nicht aufgehoben: Das Baselbieter Kantonsgericht ist am Mittwoch auf eine Beschwerde von vier Laufentalern gegen den entsprechenden Landratsbeschluss nicht eingetreten.
Der Entscheid des Gerichts fiel einstimmig. Die Beschwerdeführer hatten sich auf den Laufental-Vertrag berufen, der den Kantonswechsel des Laufentals von Bern zu Baselland regelt und auch den Weiterbestand des Spitals in Laufen vorsieht. Doch das Gericht kam gar nicht dazu, über den Vertrag oder über Sinn oder Unsinn der Geburtenabteilung zu sprechen.
Wer hat die Schliessung überhaupt entschieden?
Stattdessen ging es um die formellen Grundlagen der Beschwerde. Sie richte sich an die Falschen, so die Meinung des Gerichts. «Wir können nicht etwas überprüfen, das der Landrat gar nicht entschieden hat.» Denn das Gericht befand, dass der Landrat einen Budgetentscheid gefällt habe, indem er das Globalbudget absegnete. Es stimmte damit auch dem Zusatz zu, dass das Spital Laufen seine Geburtenabteilung schliesst. Dies sei aber kein Schliessungsentscheid, so das Gericht. Der Landrat habe gar nicht die Kompetenz, eine Spitalabteilung zu schliessen. Er besitze lediglich eine Oberaufsichtsfunktion und könne über Betreibungsstandorte entscheiden. Da Budgetentscheide in Baselland von Verfassungsbeschwerden ausgenommen sind, zielt die Beschwerde also ins Leere.
Kämpferische Laufentaler
«Das Gericht macht es sich damit sehr einfach», sagt ein enttäuschter Rolf Richterich. Der Laufentaler Landrat ist einer der Beschwerdeführer. «Niemand will zuständig sein für den Schliessungsentscheid.»
Die Beschwerdeführer wollen weiter für den Erhalt der Geburtenabteilung in Laufen kämpfen. «Wir müssen nun neu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten wir überhaupt haben.»