Nun muss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über das AKW Fessenheim entscheiden. Die Gegner des Atomkraftwerks Fessenheim, nahe der Schweizer Grenze, ziehen die Klage weiter, nachdem ihr Anliegen beim obersten französischen Verwaltungsgericht abgelehnt wurde. Die Gegner wollten die Schliessung des Atomkraftwerks erzwingen.
Gegner argumentieren mit Menschenrecht
Die Gegner, die sich im Trinationalen Atomschutzverband (TRAS) formieren, sind der Meinung, dass Frankreich Menschenrecht verletze. Genauer: Frankreich verletze das Recht auf Schutz des Lebens, teilte der Verband mit. So sei öffentlich erwiesen, dass der Betrieb des AKW Fessenheim mit Risiken verbunden sei. Die TRAS kritisierte vor allem die mangelnde Sicherheit bei Erdbeben und die Verharmlosung der Gefahr, die bei einer Überschwemmung drohe.