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Ein Rollator steht im Gang eines Altersheims. Eine Pflegefachfrau hält eine Bewohnerin an der Hand und führt sie durch den Gang. Die beiden sind von hinten zu sehen.
Legende: Baselbieter Gemeinden sollen ihre Beiträge an die Heimkosten gegebenenfalls zurückfordern können. Keystone

Basel Baselland Geld-zurück-Garantie für Baselbieter Gemeinden

Gemeindebeiträge an Altersheimkosten sollen im Baselbiet ganz zurückgefordert werden können. Dies, wenn die Mittel der Pensionäre etwa wegen einer Schenkung nicht ausreichen, die Kosten zu decken. Eine entsprechende Gesetzes-Teilrevision hat die Regierung am Dienstag verabschiedet.

Das kantonale Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter war per 2006 in Kraft getreten und per 2008 bereits einmal teilrevidiert worden. Diesmal soll nun eine Grundlage geschaffen werden für die Ausrichtung und spätere Rückforderung von Beiträgen der Gemeinden an die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen.

 Solche Beiträge können gemäss einer Mitteilung notwendig sein, wenn Pensionäre die Heimkosten auch mit Ergänzungsleistungen (EL) nicht bezahlen können. Ursache für eine solche Unterdeckung könne etwa eine frühere Schenkung sein oder dass nicht kurzfristig flüssiges Vermögen bei der Berechnung der EL einbezogen wird.

Eine Neuregelung ist laut Regierung nötig, um die rechtsgleiche Behandlung der Bezügerinnnen und Bezüger von Gemeindebeiträgen sicherzustellen. Neu sollen die Gemeinden sämtliche Beiträge an die Heimkosten gegebenenfalls zurückfordern können. Für den Kanton habe die Revision keine finanziellen Konsequenzen.

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