Die Pläne für zwei Einkaufszentren im Süden des Grüssen-Areals hätten eigentlich nie genehmigt werden dürfen. Das sagte Kantonsrichter Christian Haidlauf bei der Urteilsverkündung in Liestal. Die Pläne seien zu unverbindlich und würden gegen den kantonalen Richtplan verstossen, der die Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung bestimmt.
Nun müssen die Planer nochmals über die Bücher. Das Kantonsgericht entschied, auf den Plänen müsse ersichtlich sein, dass auch Velos eine Zufahrtsmöglichkeit hätten.
Beim Verkehrs-Club Schweiz (VCS) freut man sich über das Urteil. Die Geschäftsführerin Stephanie Fuchs sagte gegenüber der «bz-Basel», das Urteil sei ein Riesendurchbruch. Der VCS hatte gegen die Gemeinde Pratteln und den Kanton Beschwerde eingereicht, unter anderem weil in den Plänen keine konkrete Erschliessung für Velofahrer ersichtlich war.