Der Gummischrot-Einsatz der Basler Polizei bei einer Demonstration am 3. März hat ein juristisches Nachspiel. Ein Gesuch der JUSO werde als Strafanzeige behandelt, melden die Jungsozialisten.
Der Sprecher der Basler Polizei, Martin Schütz, bestätigt: «Das Schreiben enthält schwere Vorwürfe, die ein Amtsmissbrauch implizieren. So schwerwiegende Vorwürfe werden immer von der Staatsanwaltschaft untersucht.»
Kirchenräumung war Grund
Im März protestierten etwa 300 Menschen gegen die Festnahme von Aktivisten und Flüchtlingen bei der Räumung der Matthäuskirche. Die Flüchtlinge lebten einige Wochen lang in Räumen der Kirche.
Die JUSO kritisieren in ihrer Mitteilung den Einsatz von Gummischrot in der Clarastrasse «aus einer Distanz von rund zwölf Metern». Die Polizei verteidigt den Einsatz. Sie habe mit dem Gummischroteinsatz die Demonstrantinnen und Demonstranten daran hindern wollen, ins Grossbasel zu ziehen.
(Regionaljournal Basel, 06.33 Uhr)