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Basel Baselland Handschlag statt Gerichtsprozess

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft bietet bei Bagatellfällen involvierte Parteien zu einer Vergleichsverhandlung auf. Das heisst: Streithähne sollen sich aussergerichtlich einigen können. Dafür hat die Staatsanwaltschaft eine Fachstelle geschaffen. Diese zieht nach zwei Jahren eine positive Bilanz.

Thomas Lyssy arbeitet für die Baselbieter Staatsanwaltschaft - und sucht dennoch nicht in erste Linie nach Schuldigen. Er ist Mediator und bringt Menschen, die sich wegen Bagatellfällen streiten, an einen Tisch: In Baselland nutzt man sogenannte Vergleichsverhandlung, die die neue Strafprozessordnung ermöglicht, aktiv.

Im zweiten Jahr doppelt so viele Fälle

Artikel 316 - Vergleich

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Soweit Antragsdelikte Gegenstand des Verfahrens sind, kann die Staatsanwaltschaft die antragstellende und die beschuldigte Person vorladen mit dem Ziel, einen Vergleich zu erzielen. Wird eine Einigung erzielt, so ist diese im Protokoll festzuhalten und von den Beteiligten zu unterzeichnen. Die Staatsanwaltschaft stellt alsdann das Verfahren ein.

Im ersten Jahr, also 2014, wurden dieser Fachstelle 60 Fälle übergeben, im zweiten Jahr waren es bereits 126. In Basel-Stadt, wo es keine Fachstelle gibt und Vergleichsverhandlungen meist auf Verlangen der klagenden Person stattfinden, gibt es zwei bis drei Vergleichsverhandlungen jährlich, sagt der Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft auf Anfrage.

Bagatellfälle landen vor dem Mediator

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Fälle, die die sozialen Medien betreffen landen öfters vor dem Mediator. Lyssy macht ein Beispiel:

Ein verlassener Mann beleidigt seine Ex-Freundin auf Facebook. «Er schreibt ihren Namen, beschimpft sie als Schlampe und behauptet, sie würde sowieso mit jedem ins Bett gehen», so Lyssy. Die Frau liest das und erstattet Anzeige.

«Wenn die beiden bei mir sind will ich herausfinden, was die Frau brauche, damit sie ihre Anzeige zurückzieht», so Lyssy. In diesem Beispiel könnte es gut sein, dass sie vor allem wolle, dass der Mann den Eintrag löscht und sich stattdessen ebenso öffentlich auf Facebook bei ihr entschuldigt. «Das hilft ihr meistens mehr als wenn er eine Busse bekommt», sagt Lyssy. Sind beide Parteien damit einverstanden, wird schriftlich und verbindlich festgehalten, was der Mann zu tun hat. Danach zieht die Frau die Anzeige zurück.

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