Es war ein langer Abend - die Versammlung des Lehrervereins Baselland (LV) im Coop-Bildungszentrum in Muttenz endete dennoch ohne konkrete Ergebnisse - aber mit viel Skepsis gegenüber der Schulharmonisierung Harmos und dem Lehrplan 21. Diese konnten der Baselbieter Bildungsdirektor Urs Wüthrich und einige seiner Mitarbeiter an diesem Abend nicht ausräumen.
Ein umfangreicher Frage-Katalog
Die Lehrerinnen und Lehrer hatten Wüthrich mit einem ganzen Katalog von Themen und Fragen konfrontiert. Gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF zeigten sich einige Lehrer-Vertreterinnen und -vertreter am Ende des Abends aber ziemlich skeptisch, was die Antworten darauf betrifft. «Wir haben keine klaren Aussagen erhalten» meinte eine Lehrerin dazu, es gebe doch noch eine ganze Reihen von «Baustellen».
So blieb Urs Wüthrich zum Beispiel beim Thema Lehrerausbildung sehr allgemein. Dies, obwohl die Initiative des Komitees "Starke Schule Baselland" einen grösseren Anteil an Fachwissen bei der Ausbildung der Sekundarlehrerinnen und -lehrer fordert. «Wenn man von Kompetenzen spricht», meinte Wüthrich dazu, «muss man auch klarstellen, dass es als Basis dazu auch Wissen braucht. Auf diese Forderung kommen wir zurück, wenn es um die Gestaltung der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer geht.»
Allerdings, das hat eine Umfrage unter den Lehrerinnen und Lehrern gezeigt, scheint Harmos von seiten des LV nicht grundsätzlich gefährdet. Dies konnte auch Urs Wüthrich bei aller Ernüchterung am Ende der Versammlung feststellen: «Ein Austritt aus dem Konkordat ist wohl kein Thema, wenn es uns gelingt, im Dialog zu bleiben.»
Drei Wochen Ausbildung
Obwohl viele Lehrerinnen und Lehrer also nicht aus dem Harmos-Konkordat austreten wollen, so fordern sie doch klar mehr Zeit und mehr finanzielle Ressourcen für dessen Umsetzung. Dass es ihnen damit ernst ist, zeigte eine Resolution, die der Lehrerverein am Ende des Abends einstimmig verabschiedete. Sie fordert, dass Primarlehrerinnen und -lehrer für die Umstellung aufs neue 6. Schuljahr drei Wochen freigestellt werden. Bis jetzt sind dafür lediglich zwei Tage vorgesehen.