Die Pensionskasse Basel-Stadt als Eigentümerin hatte entschieden, das Mehrfamilienhaus aus den Siebziger Jahren umfassend zu sanieren, und hatte allen Mietern gekündigt.
Während der Bauarbeiten seien die Wohnungen im Zustand eines Rohbaus. Die Eigentümerin könne die Verantwortung für eine Sanierung im bewohnten Zustand nicht übernehmen, hiess es.
Der Mieterverband (MV), der auf schonendere Sanierung drängte, focht das im Dezember 2012 eingereichte konkrete Baubegehren an - gekündigt worden war allen Mietenden schon im Januar davor. Die Mietschlichtungsstelle beurteilte die Wohnungskündigungen als missbräuchlich, was die Pensionskasse Basel-Stadt als Eigentümerin (PKBS) und Immobilien Basel-Stadt (IBS) als Verwalterin ans Zivilgericht weiterzogen.
Der Widerstand blieb indessen erfolglos. Das Zivilgericht hat laut IBS der prozessierenden Mieterschaft auch die Verfahrenskosten und eine Parteientschädigung auferlegt. Nächste Instanz wäre das Appellationsgericht - ob der MV weiterzieht, ist laut einem Sprecher noch offen.
Mieterverband bekommt nur im Detail Recht
Zudem hat das Bauinspektorat gemäss IBS auch das Umbauprojekt mit nur kleinen Änderungen genehmigt. Laut MV hat das Gericht namentlich den vorgesehenen Umbau von 4- zu 3-Zimmerwohnungen durch Entfernen von Mauern verboten. IBS will dennoch die Gespräche am Runden Tisch mit den verbliebenen sechs Mietparteien weiterführen. Die anderen 22 Parteien hätten inzwischen eine Lösung gefunden.