Geht es um den geplanten Rheinuferweg zwischen der Wettsteinbrücke und der Mittleren Brücke stützen sich sowohl Gegner als auch die Basler Regierung auf den schützenswerten Charakter von Münsterhügel und mittelalterlicher Stadtkulisse. Eben deswegen steht das Ensemble seit einigen Jahren auch im Verzeichnis für schützenswerte Ortsbilder der Schweiz, kurz ISOS.
Direkte Schutzwirkung?
Dieses gewährt im Falle des geplanten Rheinuferwegs einen besonders starken Schutz. Denn einen Steg übers Wasser zu bauen, erfordere eine Ausnahmebewilligung und mache so ein Bauvorhaben automatisch zu einer Bundesaufgabe, erklärt Vera Feldges, Leiterin der Rechtsabteilung im Basler Bau- und Verkehrsdepartement, im Interview mit dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF: «Bei einer Bundesaufgabe kommt das ISOS direkt zum Tragen und entfaltet eine direkte Schutzwirkung. Und wenn man in einem solchen Fall in dieses Schutzbild eingreifen will, braucht es relativ starke Gründe.»
Eingriff in das Ortsbild
Fragt sich, ob es in diesem Fall überhaupt möglich ist, einen solchen Rheinuferweg zu realisieren. Das hänge ganz davon ab, ob das Projekt als ein schwerer oder eher geringfügiger Eingriff in das Ortsbild taxiert werde, meint Vera Feldges: «Bei einem geringfügigen Eingriff kann man eine Interessen-Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Schutzinteresse machen. Dann wäre eine Realisierung unter Umständen möglich.»
Koordiniertes Vorgehen
Daher rät Vera Feldges, falls das Basler Volk einem Rheinuferweg im Mai tatsächlich zustimmen sollte, zu einem koordinierten Vorgehen: «Im Fall eines konkreten Bauprojekts sollte man mit den Kommissionen vom Bund Kontakt aufnehmen und ein Gutachten einholen um abzuklären, ob die ISOS-Richtlinien im konkreten Fall eingehalten werden.»
Ob das zur Realisierung des Rheinuferwegs genügt, ist im Moment offen. Denn die Gegner haben im Falle einer Zustimmung zur Initiative bereits mit dem Referendum und falls nötig mit dem Gang vor das Gericht gedroht.