Der 29-jährige sass von Juni bis November 2012 über fünf Monate lang in Untersuchungshaft. Er war am 2. Juni 2012 an einer illegalen Party auf dem NT-Areal dabei gewesen. Es kam zu Auseinandersetzungen mit der Polizei, dabei wurde der Mann festgenommen. Vorgeworfen wurde ihm unter anderem, er habe einen Polizisten verletzt.
Erst später bekannt wurde, dass auch ein Basler Staatsanwalt, der sich privat in der Nähe der Party aufgehalten hatte, in die Auseinandersetzungen verwickelt war. Er trat im Verfahren als Privatkläger auf.
Bemerkenswert: Dieser Staatsanwalt ist in der gleichen Abteilung tätig wie jene Staatsanwältin, die das Verfahren gegen den Angeklagten leitet.
Aus diesem Grund reichte der Anwalt des Mannes Beschwerde ein und forderte, die Staatsanwältin solle in den Ausstand treten.
Kein Anschein der Befangenheit
Nach dem Basler Appellationsgericht wies nun aber auch das Bundesgericht die Beschwerde ab. Allein die Tatsache, dass die beiden Staatsanwälte beruflich miteinander zu tun hätten, rechtfertige noch nicht den Verdacht, sie sei voreingenommen. Auch sonst gebe es keine Gründe, die den Anschein von Befangenheit erwecken könnten.
Bereits im Oktober hatte das Bundesgericht eine Beschwerde wegen der langen Untersuchungshaft abgewiesen. Sie sei den Vorstrafen des Mannes angemessen. Der Anwalt des Mandanten, aber auch andere Juristen kritisierten den Entscheid: Die lange U-Haft-Dauer käme einer Vorverurteilung gleich.