Für Tanja Soland (SP), Präsidentin der JSSK ist klar, dass eine mögliche Anpassung des Wahlgesetzes nicht mit falschen Absichten vorgenommen werden dürfe. «Es kann nicht sein, dass mit einer Gesetzesänderung bestimmte Parteien oder Gruppierungen verhindert werden sollen. Wir wollten demokratische Gesichtspunkte ins Zentrum rücken.»
Die Kommission ist deshalb überzeugt, dass eine mögliche Anpassung des Wahlgesetzes erst für die Wahlen 2020 in Kraft treten soll, und nicht bereits diesen Herbst.
Kommission ist gespalten
Was die konkrete Ausgestaltung des Wahlgesetzes angeht, ist die Kommission jedoch gespalten. Eine Mehrheit findet, dass es eine grundsätzliche Veränderung brauche: Das gesetzliche Quorum solle gleich ganz abgeschafft werden. Seit 2011 sieht das Basler Wahlgesetz vor, dass Parteien in einem Wahlkreis mindestens vier Prozent der Stimmen erhalten müssen, um einen Sitz im Parlament zu erhalten.
Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, das gesetzliche Quorum von vier Prozent durch ein natürliches Quorum zu ersetzen. «Das würde heissen, dass nicht vier Prozent vorgeschrieben sind, sondern dass sich das Quorum natürlich berechnet, je nach Anzahl Gruppierungen, Sitze und so weiter.» So könnte das Quorum in einem Wahlkreis zwei Prozent betragen, in einem anderen Wahlkreis drei Prozent. Die meisten anderen Schweizer Kantone kennen kein gesetzliches Quorum.
Die Kommissionsminderheit hingegen ist der Meinung, dass das Wahlgesetz von Basel-Stadt nicht schon wieder angepasst werden sollte. Sie will am gesetzlichen Quorum festhalten.
(Regionaljournal Basel, 12.03 Uhr)