Der Beschuldigte hatte einen berufsmässigen Handel mit antiken Kulturgütern aufgebaut, wie es in der Anklageschrift heisst. Damit habe er zwischen 2008 und März 2012 gut 637'000 Franken eingenommen. Angeklagt ist der Mann auch wegen mehrfacher Geldwäscherei und Widerhandlungen gegen das Kulturgütertransfergesetz.
«Sucht nach Münzen»
Der Angeklagte gab die Tätigkeiten vor dem Strafgericht weitgehend zu. Seit der Schulzeit habe er sich für antike Münzen interessiert. Diese direkt vor Ort zum Beispiel in der Türkei zu kaufen oder sogar selber auszugraben habe ihn fasziniert. Rückblickend würde er sein Handeln als Sucht bezeichnen.
Der Mann mit abgeschlossenem Bachelor-Studium bestritt indes, dass das Ausgraben von Münzen eine illegale Tätigkeit sei. Antike Münzen seien «herrenlose Objekte». Im Bezug auf das Kulturgütertransfergesetz hätten Münzen seiner Ansicht nach zudem keine Bedeutung.