In der Baselbieter Gemeinde Ramlinsburg hätten sich zwei Gemeinderätinnen gerne das Amt der Gemeindepräsidentin im «Job-Sharing» geteilt. Denn beide wussten bei ihrer Wahl bereits, dass sie beide in ihrem Beruf unterschiedlich ausgelastet sind, eine Zeitlang die eine mehr als die andere, später umgekehrt. Ein Co-Präsidium ist aber rechtlich nicht möglich.
Aus diesem Grund tauschen sich die beiden Frauen nun ein Jahr nach ihrer Wahl im Amt aus. Die aktuelle Gemeindepräsidentin Christine Massafra macht einen Schritt zurück, gibt das Präsidium ab und übernimmt das Vizepräsidium. Die heutige Vizepräsidentin Stephanie Oetterli rückt nach und wird Präsidentin.
Passives Wahlrecht verbietet Job-Sharing
Das passive Wahlrecht, wonach jeder Bürger und jede Bürgerin für ein Amt wählbar ist, schreibt vor, dass nur eine Person für ein politisches Amt gewählt werden kann. Wolle man dies ändern, wäre eine Verfassungsänderung nötig, erklärt Daniel Schwörer, Leiter der Stabstelle Gemeinden in der Baselbieter Finanzdirektion im "Regionaljournal Basel" von Radio SRF 1. Und wäre das Gemeindepräsidium auf zwei Personen teilbar, müsste das Modell auch weiter oben bis auf Bundesebene anwendbar sein, meint Schwörer weiter. Davon sei aber die Schweizer Politik noch weit entfernt.
In der Praxis kaum vorstellbar
Auch in der Praxis sei eine Aufteilung des Gemeindepräsidiums auf zwei Personen kaum denkbar, meint Peter Vogt, selber Gemeindepräsident in der Baselbieter Gemeinde Muttenz und Präsident des Verbandes für Baselbieter Gemeinden. Das Volk und Kommissionen wünschten eine Ansprechperson. Peter Vogt nennt auch Schnittstellenprobleme.
Politische Diskussion ist lanciert
Aber was nicht ist, kann noch werden. Nötig wäre die entsprechende politische Diskussion, meint Peter Vogt. Auch Daniel Schwörer von der Finanzdirektion denkt, dass eine intensive politische Diskussion durchaus mit der Zeit einen politischen Vorstoss auslösen könnte.