Die Teilzeitanstellung solle auf allen Hierarchiestufen möglich sein. Diese Massnahme sei einerseits ein Bedürfnis der Arbeitnehmenden, andererseits aber auch der Arbeitgeber. Dank der Teilzeitstellen könne aus einem grösseren Bewerberfeld selektioniert werden.
Möchte eine Dienststelle eine Stelle nur zu 100 Prozent ausschreiben, benötigt die Stelle eine Bewilligung des Departementvorstehers. Anstellungen unter 80 Prozent seien auch weiterhin möglich.
Im Moment arbeiten knapp 20 Prozent der Mitarbeitenden des Justiz- und Sicherheitsdepartements in einem Teilzeit-Pensum.
Der Sicherheitsdirektor Baschi Dürr selbst hatte während des Wahlkampfs für Schlagzeilen gesorgt, weil er betont hatte, dass er auch im Amt einen Vormittag pro Woche für Hausarbeit und Kinderbetreuung frei nehmen wolle.