Letzten Freitag veröffentlichte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil, auf welches Gesundheitspolitiker gespannt gewartet hatten. Das Gericht hiess die Spitaltarife des Kantons Zürich gut. Diese so genannte Baserate hat der Zürcher Regierungsrat auf knapp 9'500 Franken festgelegt. Dieser Preis wird je nach Schwere eines Falls mit einem Kostengewicht multipliziert.
Damit geraten jetzt auch andere Regionen unter Druck. Denn etliche Spitäler verlangen höhere Tarife als die Zürcher Spitäler. Markus Caminada, Geschäftsführer tarifsuisse vom Krankenkassenverband santésuisse, fordert, dass auch für andere Spitäler Zürcher Preise gelten: «Das Tarifsystem soll gleiche Leistungen gleich abgelten.»
Im Kanton Basel-Stadt verlangen zum Beispiel das Clara Spital oder die Merian Iselin Klinik ein paar hundert Franken mehr als die Zürcher Spitäler. Mit 10'100 Franken kosten Behandlungen im Durchschnitt im Kantonsspital Baselland sogar 600 Franken mehr als in Zürcher Spitälern. Müsste das Kantonsspital den Tarif auf Zürcher Niveau senken, würde es rund 14 Millionen Franken weniger einnehmen.
«Jetzt muss der Regierungsrat eingreifen»
Gerhard Schafroth, Grünliberaler Landrat und Mitglied der Finanzkommission, kritisiert schon länger die hohen Spitaltarife im Baselbiet. «Jetzt muss der Regierungsrat eingreifen und die Kosten drücken», sagt er. Er hofft, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Baselbieter Regierung jetzt in Zugzwang bringt. Ganz offensichtlich vertrete der Regierungsrat im Kanton Zürich die Interessen der Steuer- und Prämienzahler viel besser als die Regierung im Kanton Baselland.
«Im Kanton Baselland hat man Angst vor der Frage, was mit den Standorten Bruderholz und Laufen passieren soll. Deshalb pflastert man das Spital jetzt einfach mit Geld zu», so Schafroth. Er verlangt, dass die Regierung alle Zahlen der drei Standorte des Kantonsspitals, jene von Laufen, dem Bruderholz und von Liestal, offen legt, um Transparenz herzustellen und die «Verschwenderei von Steuergeldern» abzustellen.
Baselbiet bleibt teuerer als Zürich
Bei der Baselbieter Gesundheitsdirektion sorgt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht für Aufregung. Die Konstellation im Baselbiet sei mit Zürich nicht vergleichbar, betont Sprecher Rolf Wirz. «Wir haben kein Unispital, also bleiben dem Kantonsspital Baselland auch kostenintensive Fälle.»
Die Krankenkassen des Verbands Santésuisse sind mit dieser Argumentation nicht einverstanden. Die Kassen fordern, dass auch im Baselbiet nicht höhere Spitaltarife als im Kanton Zürich gelten sollten. Entscheiden wird auch in dieser Frage das Bundesverwaltungsgericht, denn die Kassen haben den von der Regierung verfügten Tarif, angefochten. (Regionaljournal Basel; 17:30 Uhr)