In Basel-Stadt wurde die Initiative mit 81,8 Prozent Ja angenommen, in Baselland gar mit 88,2 Prozent. Das Abstimmungsergebnis in Baselland ist erst provisorisch, weil am Sonntagabend das Ergebnis einzelner kleiner Gemeinden noch nicht vorlag.
Die staatskirchenrechtlichen Behörden der beiden Landeskirchen werden in ihrer Verfassung verpflichtet, den kirchlichen Organen das Anliegen der Gleichstellungsinitiative zu unterbreiten. Ziel ist die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt unabhängig von Geschlecht und Zivilstand.
Keine direkten Folgen
Direkte Folgen hat das Ja zu den Gleichstellungsartikeln in den Verfassungen der römisch-katholischen Landeskirchen der beiden Basel keine. Denn die Zulassung zum Priesteramt ist im kirchlichen Recht geregelt. Für die Initianten geht es denn auch um einen Kampf auf symbolischer Ebene, um ein Zeichen an die kirchliche Leitung.