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Basel Baselland Kauf und Verkauf von Immobilien werden weiterhin publiziert

Immobilien-Handänderungen werden weiter im Kantonsblatt publiziert. Gemäss einer Mitteilung des Basler Mieterverbands war ein Protest gegen entsprechende Pläne der Behörden erfolgreich. Die Behörden wollten die amtliche Publikation durch ein blosses Einsichtsrecht ersetzen.

Anlass der Revision ist neues übergeordnetes Bundesrecht, das eine Anpassung der kantonalen Grundbuchverordnung nötig macht. Laut dem Vernehmlassungsaufruf des Grundbuch- und Vermessungsamtes sollte dabei unter anderem der Artikel über die Veröffentlichung von Handänderungen ersatzlos gestrichen werden.

Mehrere Ausgaben des Kantonsblatts übereinander
Legende: Handänderungen bei Immobilien bleiben ein Teil des Kantonsblatts. srf

 Für das Amt war das Einsichtsrecht in das Grundbuch ein «adäquater Ersatz für die nur wenig effiziente und kostspielige Publikation im Kantonsblatt»; zudem gebe es Datenschutz-Vorbehalte.

Für den Baser Mieterverband MV ist das aber Zensur und eine Zumutung: Zum Beispiel müssten Mieter selber beim Amt nachsehen, wem das Haus, in dem sie wohnen, gerade gehört.

 Am Dienstag hat nun die Regierung in einer Fünfzeilenmeldung ohne Hinweis auf den Streitpunkt die Revision der Grundbuchverordnung per 2013 mitgeteilt. Der Mieterverband habe auf Nachfrage erfahren, dass dabei auf die umstrittene Streichung der Handänderungs-Publikation verzichtet wird, heisst es in einer Mitteilung des MV.

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