Die Basler Regierung lehnt den Einsatz der Polizei der Armee ab, um im Kanton Basel-Stadt gegen Kriminelle vorzugehen. Die Regierung vertritt diese Meinung in ihrer Antwort auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat.
Der Einsatz der Armeepolizei sei nicht nur nicht notwendig, sondern auch verfassungsrechtlich heikel. Denn Kantone seien auf ihrem Hoheitsgebiet primär selbst für die Wahrung der inneren Sicherheit zuständig.
Ein Engagement des Bundes sei nur möglich, wenn ein Kanton auch mit Hilfe anderer Kantone nicht in der Lage sei, mit eigenen Kräften die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.