Auslöser für das Moratorium war die politische Auseinandersetzung um die Mobilfunk-Antennen-Initiative. Diese Initiative war im Juni 2010 abgelehnt worden. Sie wollte die Antennenzahl minimieren und die Telekom-Anbieter zur Koordination zwingen.
Den Gegenvorschlag nahmen die Basler Stimmenden deutlich an. Und auch dieser will die reale Strahlenbelastung minimieren, aber nicht unbedingt den Antennenwald lichten.
Die Regierung schreibt nun, nicht die Zahl der Antennen sei für eine tiefe Strahlenbelastung erheblich, sondern ein feinmaschiges Netz von Antennen mit geringerer Sendeleistung.
Einfach gesagt: Viele Antennen mit wenig Leistung bringen tiefere Belastung.
Das Moratorium, das starke Antennen auf kantonalen Liegenschaften ausschloss, stehe diesem Konzept eines dichten Netzes nun im Weg. Modellrechnungen einer Beratungsfirma hätten belegt, dass der Einbezug kantonaler Standorte Belastungsspitzen reduzieren helfen könnte.
Steuerung über Mietpreis für Antennenstandorte
Die vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe Mobilfunk empfiehlt ein Preismodell, das Antennenstandort-Mieten stärker nach bewilligter Sendeleistung abstuft. Ein solches soll 2013 eingeführt werden.
Liegenschaften des Kantons als Antennenstandorte werden neu ausschliesslich durch Immobilien Basel-Stadt vergeben. Dabei gibt es Ausnahmen, unter anderen die ausgegliederten Spitäler, die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) und die Industriellen Werke Basel (IWB).
Letztere könnten selbständig über die Vergabe ihrer Liegenschaften entscheiden, hiess es weiter. Mobilfunkanbieter hätten derweil weiterhin keinen Anspruch auf einen Standort.
Keine Mitsprache mehr für private Betroffene
Die neue Regelung bedeute aber auch, dass Immobilien Basel-Stadt Antennenstandorte nicht mehr «aufgrund von Gesundheitsbedenken von Mietern, Nutzerinnen oder Nachbarn sowie anderen Betroffenen ablehnen» könne.
Weitere Infos
Lokale Rücksichten würden dem Konzept-Ziel möglichst tiefer Sendeleistungen und dichter Netze entgegenwirken. Immissionsgrenzwerte und Anlagegrenzwerte für Mobilfunkanlagen sind im Bundesrecht festgelegt. Kantone und Gemeinden könnten in der Regel nur unter Berufung auf den Orts- und Stadtbildschutz auf die Antennenstandorte Einfluss nehmen, schreibt die Regierung. Zudem stehe ihnen frei, ihre Gebäude zur Verfügung zu stellen oder nicht.