Das Basler Taxigesetz von 1996 musste an das Binnenmarktgesetz und an das Freizügigkeitsabkommen mit der EU angepasst werden. Bei dieser Eine Gelegenheit sollte über das Gesetz auch die Qualität der Basler Taxidienste verbessert werden.
Die Ratslinke wollte auf diesem Weg auch die Arbeitsbedingungen im Taxigewerbe verbessern. Die Löhne in der Taxibranche seien wohl die tiefsten in Basel überhaupt, kritisierte die Gewerkschafterin Toya Krummenacher. Die SP-Grossrätin vertrat in der Debatte die Minderheit der vorberatenden Kommission. Diese hatte einen eigenen Minderheitsbericht verfasst, in dem sie unter anderem eine Limitierung der Taxibewilligungen forderte.
Bürgerliche gegen Eingriff in den Markt
Vehement gegen einen solchen Eingriff in den freien Markt stemmten sich geschlossen die bürgerlichen Fraktionen im Rat. Dass die Arbeitsbedingungen im Taxigewerbe unbefriedigend und die Löhne teils schlecht seien, bestritt auch das bürgerliche Lager nicht. Aber dieses Problem müsse auf anderem Weg über die Sozialpartnerschaft gelöst werden. Das Taxigesetz sei ein Konsumentenschutzgesetz, in dem arbeitsrechtliche Aspekte nichts zu suchen hätten. In den Abstimmungen zu den Anträgen von SP und Basta setzten sich die Bürgerlichen Fraktionen jeweils knapp durch. Damit wird es auch in Zukunft keinen Numerus Clausus bei der Vergabe von Taxi-Betriebsbewilligungen geben.
Unia: Volk soll entscheiden
Die Gewerkschaft Unia protestierte umgehend gegen diesen Entscheid und kündigte an, das Referendum zu ergreifen. Der Grosse Rat habe nicht verstanden, dass die Qualität einer Dienstleistung eng mit der Qualität der Arbeitsbedingungen zusammenhänge. Der Grosse Rat habe die Taxifahrer im Regen stehen lassen und schutzlos einem brutalen Markt ausgeliefert, kritisierte die Unia.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)