Die Behinderten-Organisation Pro Infirmis hat sich bei ihrem Antrag ans Basler Bau- und Gastgewerbeinspektorat auf das Basler Bau- und Planungsgesetz gestützt. Den Gesetzestext hatte der Grosse Rat im Herbst 2012 ergänzt; das Parlament hatte dabei Vorschriften für Behindertenzugänglichkeit verankert.
Seit der Revision müssen in Basel auch bereits bestehende öffentlich zugängliche Gebäude für Behinderte zugänglich gemacht werden. Behinderte haben ein Recht darauf, diese Nachrüstung einzufordern - ausser die Baukosten sind für Gebäudebesitzer wirtschaftlich nicht zumutbar.
Die «Brasserie Baselstab» als Musterfall
Den Gesetzestext hat Pro Infirmis nun erstmals getestet. Für ihren Musterprozess ausgewählt hat die Organisation die «Brasserie Baselstab» mitten in der Stadt. «Wir sind der Meinung, dass dieses Lokal eine grosse Bedeutung hat in Basel, es wird von allen Gesellschaftsschichten besucht», begründet Geschäftsleitungsmitglied Mark Zumbühl von Pro Infirmis gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF.
Das Restaurant ist vom Marktplatz her nur über ein paar Stufen zu erreichen. Gestützt aufs ergänzte Bau- und Planungsgesetz wollte Pro Infirmis den Gebäudebesitzer, die Immobiliengesellschaft PSP Swiss Property, daher verpflichten, die «Brasserie Baselstab» behindertenzugänglich zu machen.
Pro Infirmis überlegt sich Weiterzug
Vergeblich: Das zuständige Bau- und Gastgewerbeinspektorat ist gar nicht erst auf den Antrag eingetreten. Denn gerade an dieser Lage, mitten in der Stadt, gebe es genügend Alternativen, heisst es bei der Amtsleitung. Der Antrag sei in diesem Fall daher nicht gerechtfertigt.
Gebäudebesitzerin PSP nimmt den Entscheid zur Kenntnis, wie ein Sprecher erklärt - weiter äussert sich die Firma nicht dazu. Pro Infirmis hingegen zeigt sich vom Urteil «enttäuscht», wie Mark Zumbühl sagt: «Unsere Bauberatung in Basel-Stadt hat festgestellt, dass nur eines von zehn Restaurants in der Basler Innenstadt heute hindernisfrei zugänglich ist - das ist ungenügend.» Pro Infirmis überlegt sich daher, das Urteil anzufechten. Als nächste Instanz müsste dann die Baurekurskommission entscheiden.
Wie gross die Chancen bei einem Weiterzug wären, ist allerdings offen. Der Umbau der «Brasserie Baselstab» wäre ausgesprochen kostspielig, argumentiert das Basler Bau- und Gastgewerbeinspektorat. Was nichts anderes als «wirtschaftlich nicht zumutbar» bedeutet - womit möglicherweise die erwähnte Ausnahmeklausel im Bau- und Plaungsgesetz gelten könnte.