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Ein Sekundarschüler schleicht sich aus dem Unterricht.
Legende: Aus dem Leitfaden lassen sich klare Regeln ableiten, auch zum Handschlag. (Symbolbild) Keystone

Basel Baselland Keine Sonderzüglein mehr für religiöse Schülerinnen und Schüler

Keine Ausnahmebewilligungen mehr aus religiösen Gründen. Das verlangen CVP und SVP in Vorstössen, die sie im Landrat einreichen. Der Religionsexperte Georg Otto Schmid warnt allerdings, allzu rigoros durchzugreifen.

Am weitesten will die SVP gehen. In ihrem Vorstoss verlangt die Partei, im Bildungsgesetz soll neu verankert werden: «An den Schulen sind religiöse oder politisch-weltanschauliche Überzeugungen berücksichtigende Sonderregelungen (...) unzulässig.»

«Das gibt dem Lehrer, der vorne an der Front ist, Mittel, um primär unsere abendländische Kultur durchzusetzen», sagt SVP-Präsident Oskar Kämpfer. Lehrerinnen und Lehrer sollen verpflichtet werden, für alle Schülerinnen und Schüler dieselben Regeln anzuwenden. Zum Beispiel auch an der Sekundarschule Therwil. Dort hatten sich zwei muslimische Schüler geweigert, einer Lehrerin die Hand zu geben.

Wer unnachgiebig ist, riskiert, dass Fundamentalisten ihre Kinder nicht mehr zur Schule schicken.
Autor: Georg Otto Schmid Religionsexperte

Nicht ganz so weit will die CVP gehen. Die Partei verlangt zwar auch, dass es keine Sonderregelungen mehr geben soll. Auf welcher gesetzlichen Stufe dies aber festgehalten werde, will sie offenlassen.

Georg Otto Schmid, Religionsexperte und Leiter der Beratungsstelle relinfo.ch findet auch, dass Lehrerinnen und Lehrer nicht alles akzeptieren dürften. Gleichzeitig warnt er davor, jetzt rigoros durchzugreifen. «Wer unnachgiebig ist, riskiert, dass fundamentalistische Gruppen ihre Kinder nicht mehr zur Schule schicken und stattdessen ihre eigenen Schulen gründen.»

Dies sei in der Schweiz gar nicht so schwierig. Das Problem dabei sei, dass Kindern in solchen Spezialschulen der Kontakt zu anderen fehle. Diese Kinder würden in einer Art Monokultur aufwachsen. Damit setze man auch die Integration diese Kinder aufs Spiel.

Dieser Gefahr sei man sich sehr bewusst, sagt CVP-Landrat Pascal Ryf. «Wir können uns nicht einschüchtern lassen, nur weil die Gefahr droht, dass fundamentalistische Gruppen eigene Schulen gründen. In der Staatsschule gilt unsere Hausordnung und diese wollen wir auch durchsetzen.»

Regeln für religiöse Schülerinnen und Schüler gibt es schon lange

Regeln für Schulen, wie diese mit religiösen Schülerinnen und Schülern umgehen sollen gibt es im Kanton Baselland schon seit Jahren. «Gelebte Religion und Schulalltag» lautet der etwas sperrige Titel eines Handbuchs für Schulleitungen und Schulräte. Ausgearbeitet hat den Leitfaden das Baselbieter Amt für Volksschulen. Seit dem Jahr 2008 ist er gültig. Darin sind nicht nur die rechtlichen Grundlagen aufgeführt, sondern auch konkrete Anweisungen für Schulleitungen:

  • Schullager oder Schulreisen sind obligatorisch. Es gibt keine Dispensation aus religiösen Gründen.
  • Ebenfalls obligatorisch ist der Schwimmunterricht. Für den geschlechtergetrennten Unterricht gibt es keine Dispensation aus religiösen Gründen.
  • Für religiöse Feiertage können Schülerinnen und Schüler beurlaubt werden. Sie müssen den Schulstoff aber vor- oder nachholen.

Diesen Leitfaden ausgearbeitet haben Vertreter der Landeskirchen zusammen mit Pädagoginnen und Pädagogen unter der Leitung von Walter Brönnimann, damaliger Leiter der Abteilung Aufsicht des Baselbieter Amtes für Volksschulen. Man sei schon damals zum Schluss gekommen, dass die Schule zwar auf religiöse Schülerinnen und Schüler versuchen sollte Rücksicht zu nehmen, dass aber Sonderzüglein nicht geduldet würden.

Man habe alle konkreten Fälle diskutiert, die damals bekannt waren. Man habe damals zwar nicht daran gedacht, dass sich einmal Schüler aus religiösen Gründen weigern könnten, einer Lehrerin die Hand zu geben, aber aus dem Leitfaden gehe klar hervor, dass man dies nicht tolerieren dürfe, sagt Walter Brönnimann. «In einem solchen Fall steht klar das Recht der Schule im Vordergrund. Es ist klar, dass man dies nicht tolerieren kann.»

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Eigentlich könnte man den Leitfaden von 2008 einfach mit dem konkreten Fall von Therwil ergänzen, ist Walter Brönnimann überzeugt. Unterdessen ist der Fall von Therwil aber ein Politikum geworden. Deshalb ist es wenig wahrscheinlich, dass sich das Baselbieter Parlament damit zufrieden gibt, wenn die Baselbieter Bildungsdirektorin Monica Gschwind den Leitfaden nur gerade mit einer neuen Anweisung ergänzen würde.

(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr und 06.32 Uhr)

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