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Das Zivilgericht, davor parktierte Velos und Motorräder
Legende: Die geplante Reform der Gerichte betrifft auch das Basler Zivilgericht. Foto Juri Weiss

Basel Baselland Keine Volkswahl mehr für Laienrichter in Basel-Stadt

Das Gesetz über die Organisation der Gerichte stammt noch aus dem 19. Jahrhundert und wird jetzt total revidiert. Dabei gibt es auch verschiedene Neuerungen. Verzichtet wird auf die Einführung eines Handelsgerichtes.

Mit einer Totalrevision des geltenden Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) reagiert die Basler Regierung auf ein ihrer Meinung nach «unübersichtliches und veraltetes» Gesetz. In all den Jahrzehnten seien zahlreiche Anpassungen nötig gewesen, gerade auch durch Anpassung an die Bundesgesetzgebung. «Das G3esetz ist heute ein Flickenteppich», sagte Sicherheits- und Justizdirektor Baschi Dürr bei der Präsentation der Totalrevision.

Der nun vorliegende Entwurf sieht vor, dass die nebenamtlichen Richterinnen und Richter nicht durch das Volk, sondern durch den Grossen Rat gewählt werden sollen. Die Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten soll aber weiter das Volk bestimmen.

Festgehalten wird jedoch am Prinzip der Laienrichter. Das heisst, dass die nebenamtlichen Richterinnen und Richter keine juristische Ausbildung haben müssen. Das wolle die Regierung explizit beibehalten, da es die Akzeptanz der Gerichte in der Bevölkerung steigere: «So nimmt die Bevölkerung die Gerichte nicht als eine abgehobene Kaste wahr», so Justizdirektor Baschi Dürr.

Richterwahlen bleiben politische Wahlen

Ebenfalls richtig findet Dürr, dass die Wahl der Richterinnen und Richter - ob durch das Volk oder den Grossen Rat - politische Wahlen sind, dass also die Sitze nach Parteien besetzt werden. Es sei wichtig, dass an einem Gericht unterschiedliche Wertvorstellungen vertreten seien: «Richter sind keine Computer, wo zuletzt das richtige Urteil rauskommt.»

Auf organisatorischer Ebene soll neu ein Gerichtsrat eingeführt werden, in dem die verschiedenen Gerichte vertreten sind. Dieser ist unter anderem verantwortlich für das Budget und ist auch Ansprechpartner für die Regierung.

Regierung kann Staatsanwaltschaft Schwerpunkte vorgeben

Bei anderen Strukturen wird dagegen nichts geändert: so untersteht die Staatsanwaltschaft weiterhin der Regierung und bleibt administrativ dem zuständigen Justiz- und Sicherheitsdepartement angegliedert. Ihre Unabhängigkeit im konkreten Fall einer Strafuntersuchung bleibt aber bestehen, hält die Regierung ausdrücklich fest.

Allerdings kann die Regierung der Staatsanwaltschaft Schwerpunkt vorgeben. Sie kann zum Beispiel der Strafverfolgung im Bereich Drogen eine höhere Priorität geben. «Man muss das als ganze Kette vom Polizisten auf der Strasse über die Staatsanwaltschaft, die Gerichte bis zum Strafvollzug sehen. Es macht keinen Sinn wenn ein Glied einen Schwerpunkt setzt und ein anderes Glied einen anderen Schwerpunkt», gibt Baschi Dürr zu bedenken.

Gerichtswahlen frühestens 2016

Die Basler Regierung geht davon aus, dass die ersten Gerichtswahlen nach neuem Recht nicht vor 2016 durchgeführt werden können; das habe auch mit den nationalen Wahlen im Herbst 2015 zu tun. Die geltende Amtsperiode würde sich deshalb leicht verlängern.

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