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Landratspräsidentin Daniela Gaugler.
Legende: Landratspräsidentin Daniela Gaugler. zVg

Basel Baselland Klarheit im Fall Gaugler wohl erst nach den Baselbieter Wahlen

Das Verfahren der Baurekurs-Kommission dauert drei bis sechs Monate. Somit herrscht weiterhin monatelang Unklarheit darüber, ob Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) mit ihrem Bed & Breakfast das Gesetz eingehalten hat oder nicht.

Die Affäre Gaugler wird zur unendlichen Geschichte. Seit einem Vierteljahr spekulieren Medien und Politik darüber, ob die höchste Baselbieterin mit ihrem Bed-&-Breakfast-Betrieb gegen das Gesetz des Kantons verstösst. Der Entscheid des Bauinspektorats von vergangener Woche hätte Klarheit schaffen können. Die Behörden können ihn jedoch aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlichen, Daniela Gaugler könnte, will es aber nicht.

Jetzt verzögert sich das Verfahren weiter. Daniela Gaugler hat am Montag Rekurs eingelegt gegen die Verfügung des Bauinspektorats. Somit beschäftigt sich nun die Baurekurskommission mit dem Bed & Breakfast der Familie Gaugler. Und diese braucht mindestens weitere drei Monate für einen Entscheid. Peter Ley, Präsident der Baurekurskommission, erklärt auf Anfrage, dass ein solches Verfahren sogar ein halbes Jahr dauern könne.

Entscheid wohl erst nach den kantonalen Wahlen

Die Dauer hänge stark von den Parteien ab, also zum Beispiel von Daniela Gaugler. Diese hat nun 30 Tage Zeit, um ihre Beschwerde gegen den Entscheid des Bauinspektorats zu begründen. Falls ihr die Zeit nicht reicht, kann sie auch noch eine Fristerstreckung beantragen.

Dies alles bedeutet, dass ein Entscheid in der Causa Gaugler vermutlich erst nach den Baselbieter Wahlen von Anfang Februar vorliegt. Das heisst: Auch im Wahlkampf dürften die Vorwürfe gegen die SVP-Politikerin weiterhin im Raum stehen und zum Thema werden.

Gaugler will Entscheid des Bauinspektorats nicht veröffentlichen

Vermeiden könnte dies Daniela Gaugler selber, indem sie die Öffentlichkeit über den Entscheid des Bauinspektorats und über die Gründe für ihren Rekurs informieren würde. Eine solch offensive Kommunikation, wie sie auch schon verschiedene Politiker gefordert haben, sei jedoch nicht geplant. Das erklärt Christoph Gaugler, Ehemann der Landratspräsidentin, der derzeit als Pressesprecher für seine Frau auftritt. «Wir halten uns an die Empfehlungen unseres Anwalts, weil es ein laufendes Verfahren ist. Deshalb glaube ich nicht, dass wir zusätzlich informieren.»

(Regionaljournal Basel, 06:30 Uhr)

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