Der Kreis der Berechtigten werde aus finanzpolitischen Gründen massiv eingegrenzt, so die Kritik. Das neue Gesetz schliesse Menschen mit einer psychischen Behinderung aus. Und dies lediglich aufgrund von finanziellen, und nicht aus sachlichen Gründen.
Das neue Gesetz beinhalte einen Widerspruch: Einerseits definiere es Behindertenhilfe fortschrittlich als Nachteilsausgleich zur Teilhabe an Lebenssituationen Nicht-Behinderter. Andererseits würde der Kreis derer, die in den Genuss der Hilfe kämen, massiv eingegrenzt.
Weiter kritisiert der VBLG, dass die Kosten auf die Gemeinden abgewälzt würden. Dies, weil das neue Gesetz vorsieht, dass mehr Leute ambulante Hilfe erhalten sollen, statt stationär in einem Heim betreut zu werden. Für diese Kosten müsse der Kanton aufkommen.
Das neue Behindertenhilfegesetz befindet sich zur Zeit in der Vernehmlassung.