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Vier Elsässische Grenzgänger posieren vor Gerichtsgebäude.
Legende: Elsässische Grenzgänger fechten Lohnerhöhung vor Gericht an. Im Bild vier Betroffene. SRF

Basel Baselland Kündigung von Elsässer Grenzgängern war missbräuchlich

Die Kündigung von Grenzgängern, weil diese Lohnsenkungen wegen der Frankenstärke nicht akzeptierten, ist missbräuchlich. Das Kantonsgericht Baselland hat am Montag ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil vom Janaur bestätigt.

 Das Baselbieter Kantonsgericht sah in der Entlassung der Grenzgänger nach deren Nein zur Lohnreduktion eine Rachekündigung. Zudem habe das Vorgehen gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU verstossen, da es die im Ausland wohnenden Arbeitnehmer gegenüber den Inländern diskriminierte, befand die Mehrheit der Dreierkammer.

Gericht: Rachekündigung

Das Kantonsgericht bestätigte damit in den Kernpunkten ein Urteil des Bezirksgerichts Arlesheim vom letzten Januar - jenes dürfte das erste Urteil in der Schweiz im Streit um Frankenstärke und Lohnreduktionen gewesen sein. Bei den auferlegten Strafzahlungen und einem weiteren Punkt urteilte das Kantonsgericht milder.

Die Stöcklin AG hatte im Juli 2010 den 120 Grenzgängern seines Personals wegen des starken Frankens eine Lohnreduktion um 6 Prozent abgetragen.

 Es sei geradezu ein klassischer Fall einer Rachekündigung, sagte in der öffentlichen Urteilsberatung der Referent. Denn die Kündigung sei wegen der Ablehnung der Lohnreduktion erfolgt, und der den Sechs offerierte Vertrag hätte gegenüber der zuerst angetragenen Lohnreduktion nochmals schlechtere Bedingungen aufgewiesen.

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Offen blieb, ob der Fall ans Bundesgericht gezogen wird. Sowohl der Geschäftsleiter der im Bereich von Logistiksystemen tätigen Firma wie auch die Anwältin der Grenzgänger wollen erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Die Gewerkschaft Unia begrüsste das Urteil in einem Communiqué als wichtiges Signal an die Arbeitgeber.

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