Der Rekurs gegen den Erweiterungsbau war von der Bauherrschaft des Picasso-Parkings eingereicht und von der Baurekurskommission vor kurzem abgelehnt worden. Da die Rekurrentin auf einen Weiterzug verzichtet, ist der Kommissions-Entscheid rechtskräftig.
Der Rekurs hatte sich gegen die unterirdische Verbindung zwischen bestehendem Museumsgebäude und Neubau gerichtet. Die Bauherrschaft des geplanten Picasso-Parkings machte geltend, diese Verbindung erschwere den Bau ihres Projekts oder verhindere es sogar. Die Baurekurskommission lehnte den Rekurs ab und begründete diesen Entscheid damit, die Baubewilligung liege vollumfänglich im Rahmen des vom Grossen Rat 2010 bewilligten Bebauungsplans.
Mit diesem Entscheid und dem Verzicht der Rekurrentin auf einen Weiterzug stehen dem Kunstmuseum keine juristischen Hindernisse mehr im Weg. Damit sollte der Neubau wie geplant im Frühjahr 2016 eröffnet werden können.