Eine 16-jährige Frau wurde vor einem Jahr zusammen mit ihrer Familie eingebürgert. Später stellte es sich jedoch heraus: Die junge Frau beging einen Diebstahl - acht Tage vor ihrer Einbürgerung. Ihr Leumund war daher nicht mehr einwandfrei. Der Baselbieter Landrat musste am Donnerstag darüber entscheiden, ob die junge Frau ihren Schweizer Pass behalten darf.
Vom Gesetz her war der Fall klar. Die junge Frau müsste den Schweizer Pass abgeben. Genau dies beantragte die Regierung dem Landrat. Die rechtliche Situation war denn auch in der Debatte unbestritten, aber nur die FDP-Fraktion bestand darauf, dass in diesem konkreten Fall das Gesetz buchstabengetreu eingehalten wird. FDP-Landrat Marco Born: «Wir sind der Meinung, dass man hier eine klare Haltung einnehmen muss. Wenn man immer Ausnahmen bewilligt, weiss die Regierung nicht mehr, wie sie solche Fälle behandeln soll.»
Die anderen Fraktionen sahen es anders und wollten der jungen Frau ihren Schweizer Pass nicht wegnehmen. «Sie wurde schon genug bestraft für ihre Dummheit», fand etwa SVP-Landrat Georges Thüring.
Die Abstimmung fiel klar aus: mit 53 gegen 20 Stimmen entschied der Landrat, dass die Frau ihren Pass behalten darf.