Menschen, die in einem Altersheim im Kanton leben, sollen mehr selbst bezahlen, wenn sie Ergänzungsleistungen beanspruchen; die Rede ist vom sogenannten «Vermögens-Verzehr». Der Landrat hat den Satz von 10 auf 15 Prozent heraufgesetzt. Das ist ein Kompromiss, denn ursprünglich hatte die Regierung sogar 20 Prozent festsetzen wollen.
Nur FDP-Fraktion geschlossen dagegen
Dies geschah allerdings gegen den Widerstand der FDP-Fraktion und einzelner SVP-Vertreter. So sagte FDP-Landrätin Monica Gschwind im Rat: «Diejenigen, welche ganz spezifisch fürs Alter sparen, sollen nicht bestraft werden.»
Landrätinnen und -räte der Linken und der Mitte sahen das anders: sie halten eine höhere Belastung der Senioren für zumutbar. Auch einzelne Vertreter der SVP sahen das so, zum Beispiel Hans-Jürgen Ringgenberg. Dieser meinte, Menschen würden heute zwischen dem Vererben von Vermögen und der finanziellen Organisation des eigenen Alters ganz spezifisch das letztere wählen und Geld zurücklegen, da sei auch eine gewisse Mehrbelastung zumutbar.
Nochmals an die Urne
Der Rat entschied sich schliesslich mit 56:26 Stimmen für die Heraufsetzung des Satzes; die Vier-Fünftel-Mehrheit, die vorgeschrieben ist, damit es nicht zu einer obligatorischen Volksabstimmung kommt, wurde damit allerdings verfehlt. So kann sich das Baselbieter Stimmvolk nach 2012 erneut zu dieser Frage äussern: Damals hatte das Anliegen im Rahmen des Sparpakets keine Chance beim Souverän. Möglicherweise ist das im zweiten Anlauf aber anders.