Eingereicht wurde die Beschwerde beim Kantonsgericht sowie beim Bundesrat, wie die Beschwerdeführer am Donnerstag mitteilten. Sie berufen sich auf den Laufentalvertrag, der den dauernden Erhalt von Gynäkologie und Geburtshilfe am Kantonsspital Laufen garantiere.
Der Baselbieter Landrat hatte sich am 11. Dezember für die Schliessung der Geburtenabteilung im Kantonsspital Laufen per Ende 2013 ausgesprochen. Die Beschwerdeführer verlangen nun die Aufhebung dieses Entscheids, weil dieser die verfassungsmässigen Rechte der Laufentaler Bevölkerung verletze.
Die Beschwerde kommt nicht überraschend, war sie doch im Landrat bereits angedeutet worden. Für den Erhalt der Geburtsabteilung war vor der Landratsdebatte eine Petition mit rund 7'500 Unterschriften eingereicht worden.