Laut der Ombudsfrau Beatrice Inglin konnte in fünf Fällen aufgrund der Meldungen eine Verbesserung erzielt werden. Ein Fall ist noch nicht abgeschlossen.
Konkrete Angaben zu den Fällen will Beatrice Inglin zum Schutz der Whistleblower nicht machen.
Auch früher hätten sich Whistleblower bereits an die Ombusstelle gewandt. Dies aber nur in Einzelfällen alle paar Jahre. Im laufenden Jahr meldete sich laut Inglin bisher ein Whistleblower bei der Ombudsstelle.
Der Grosse Rat hat im April 2013 im Personalgesetz die gesetzliche Grundlage für Whistleblowing geschaffen. Kantonsangestellte, die der Ombudsstelle als nunmehr offizielle Anlaufstelle dafür Missstände an ihrem Arbeitsplatz melden, laufen nun nicht mehr Gefahr, gegen die Verschwiegenheitspflicht zu verstossen oder das Amtsgeheimnis zu verletzen.