Die Gemeinden sind überhaupt nicht zufrieden mit dem Gesetzesentwurf, den die Baselbieter Baudirektion zur Mehrwertabgabe vorgelegt hat. Wer davon profitiert, dass sein Land plötzlich mehr Wert hat, wenn es zum Beispiel zu Bauland wird, der soll einen Teil von diesem Mehrwert abgeben.
Basel-Stadt kennt diese Abgabe schon seit bald 40 Jahren. Alle anderen Kantone müssen jetzt nachziehen und auch eine solche Abgabe einführen. Das neue eidgenössische Raumplanungsgesetz verpflichtet sie dazu.
Peter Vogt, Präsident des Verbandes der basellandschaftlichen Gemeinden, kritisiert den Entwurf der Baselbieter Baudirektion. Dieser sei «stark parteipolitisch geprägt». Es gehe der Direktion darum, dass man möglichst wenig Abgaben zahlen müsse.
Gemeinden fordern doppelt so hohe Abgabe
Der Verband basellandschaftlicher Gemeinden kritisiert, dass Landbesitzer nur 20 Prozent ihres Mehrwerts abgeben müssten, sei viel zu wenig. Zum Vergleich: In Basel-Stadt zahlen Grundstückbesitzer 50 Prozent. Die Baselbieter Gemeinden fordern denn auch mindestens 40 Prozent. Nicht akzeptabel sei für die Gemeinden auch, dass der Kanton viel zu viele Ausnahmen von dieser Abgabe vorsehe.
Nicht zufrieden mit dem Entwurf der Baselbieter Baudirektorin Sabine Pegoraro, ist auch ihr Parteikollege, FDP-Landrat und Gemeindepräsident von Birsfelden Christoph Hiltmann. «Die Gemeinden sollen die Bedienungen festlegen dürfen», fordert Hiltmann. Der Kanton solle eine Minimalregelung vorgeben, den Gemeinden aber frei Hand lassen, wenn diese über dieses Minimum hinaus gehen möchten.
Noch läuft die Vernehmlassung der Mehrwertabgabe, doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Baurdirektion bei diesem Gesetz noch einmal über die Bücher muss.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)