Acht Mieterinnen und Mieter im Gundeldingerquartier wehrten sich gegen ihre Kündigung. Der Hausbesitzer wollte ihnen kündigen, weil ihre Wohnungen saniert werden sollten.
Betroffen war nur die Hälfte der Mieter des gesamten Hauses, darunter viele Rentner. Nachdem sie bereits vor der Mietschlichtstelle gewonnen hatten, zog der Hausbesitzer das Urteil weiter ans Zivilgericht Basel-Stadt. Auch dieses gab den Mietern nun Recht.
Kündigungen «eigenartig»
Das Zivilgericht schreibt in seiner Urteilsbegründung, dass es «etwas eigenartig» anmute, dass der Hausbesitzer zwar geltend mache, das ganze Haus umfassend sanieren zu wollen, dann aber nur der Hälfte der Mieter kündet.
Einige der Belege, die beweisen sollten, dass das Haus saniert werden muss, seien erst entstanden, nachdem die Schlichtungsstelle den Mietern Recht gegeben hatte. In der Gesamtbewertung seien die Kündigungen deshalb missbräuchlich, entschied das Gericht.
Die Kündigungen waren im November 2013 ausgesprochen worden. Nun können die Mieter bleiben. Der Hausbesitzer wollte sich auf Anfrage nicht äussern.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)