Die Mehrwertabgabe der Gemeinde Münchenstein soll sich an jener des Kantons Basel-Stadt anlehnen. Sie besagt, dass Landbesitzer, deren Land aufgrund von Ein- oder Umzonungen plötzlich mehr Wert hat, einen Teil des Gewinns an die Gemeinde abliefern müssen. Dies zumindest dann, wenn sie ihr Land verkaufen.
Weniger hoch als vorgeschlagen
Die Gemeindeversammlung hat diese Neuregelung mit grossem Mehr angenommen. Allerdings hat sie den Vorschlag des Gemeinderates etwas nach unten korrigiert. Der Gemeinderat forderte die Hälfte des Gewinns bei einer Neu- oder Umzonung, die Gemeindesversammlung hat sich nun auf zwei Abgaben geeinigt: Bei einer Neueinzonung von Bauland sollen 40% des Mehrwerts in die Gmeindekasse fliessen, bei einer Umzonung lediglich 25%.
Obwohl der Gemeinderat mit seinem Vorschlag nicht durchkam, zeigt sich Gemeindepräsident Giorgio Lüthi erleichtert: «Das Abstimmungsergebnis hat mich erstaunt, ich bin überrascht, dass wir doch eine positive Zustimmung bekommen haben.»
Noch ist diese Neuregelung aber nicht in Stein gemeisselt. Kommt es zu Einsprachen, muss die Baselbieter Regierung und allenfalls sogar ein Gericht über deren Rechtmässigkeit entscheiden.