«Die an Frau Jungblut ausbezahlte Abgangsentschädigung ist nötigenfalls gerichtlich zurückzufordern», schreibt die Basler SVP in einer Medienmitteilung. Für die Partei, die im Herbst mit Lorenz Nägelin in die Basler Regierung möchte, dürfte das Finanzloch im Museum eine willkommenes Wahlkampfthema sein.
Die Partei bringt eine zentrale Frage auf das Tapet: Wie weiter? Geht der Kanton juristisch gegen Frau Jungblut vor und fordert die Abgangsentschädigung von 150'000 Franken zurück?
Das zuständige Präsidialdepartement kann dazu noch nichts sagen. Man wisse es schlicht noch nicht und müsse es erst in der Regierung diskutieren, hiess es am Dienstag auf Anfrage. Experten für Verwaltungs- und Personalrecht sagen gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF, dass eine Rückforderung nicht ausgeschlossen sei.
Der Kanton kenne gesetzliche Grundlagen, um gegen fehlbare Personen vorgehen zu können. Jedoch müssen dafür bestimmte Voraussetzungen gegeben sein - unter anderem, dass Frau Jungblut grobfahrlässig und widerrechtlich gehandelt hat. Ob dies zutrifft, ist momentan unklar. Dafür wären weitergehende Untersuchungen nötig.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)