Das angepasste Energiegesetz, worüber der Grosse Rat am Mittwoch diskutiert, will noch mehr auf erneuerbare Energien setzen und fossile Stoffe weitgehend zurück drängen. Dabei geht es hauptsächlich um Heizungen in Wohnungen. Auslöser für diese Gesetzesrevision war nämlich vor allem die Initiative «Basel erneuerbar», die verlangt, dass ab dem Jahr 2050 keine fossilen Energieträger mehr zum Einsatz kommen. Gas- und Ölheizungen soll es künftig also nicht mehr geben.
Zu einem Verbot dieser Heizungen wird sich der Grosse Rat voraussichtlich nicht entscheiden. Aber fördern wollen viele Grossrätinnen und Grossräte und die vorbereitenden Kommissionen umweltfreundlichere Heizungen in Wohnungen und Häusern dennoch. Ihr Gegenvorschlag zur Initiative setzt deshalb auf Anreize und Fördergelder: Müssen Heizungen erneuert werden, sollen Immobilieninhaber wegen umweltfreundlichen Belangen aber nicht extra zur Kasse gebeten werden. Die Differenz zu einer bisherigen Heizung soll aus dem Fördergeldtopf beigesteuert werden.
Möglicherweise dürfen künftig auch Heizpilze wieder eingesetzt werden. Voraussetzung dafür wäre, dass sie mit lokal produzierter, erneuerbarer Energie gespiesen werden.
Das abgeänderte Energiegesetz ist weitgehend unbestritten. Erwartet werden nur Änderungsanträge verschiedener Grossratsfraktionen.