Wer minderjährig ist und ohne Eltern in der Schweiz Asyl sucht, braucht bei gewissen Entscheiden einen Beistand. Zum Beispiel, wenn er oder sie einen Vertrag unterschreiben möchte oder einem medizinischen Eingriff zustimmen will. Ob diese unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen (UMA) einen Beistand erhalten oder nicht, entscheiden die zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb).
Während einige der sechs Baselbieter Stellen der Kesb im Kanton den UMA automatisch einen Beistand zuteilen, wollen andere die Fälle individuell prüfen.
So sagt zum Beispiel Stefan Gollonitsch, Präsident der Kesb Leimental: «Wir schauen immer, ob ein Beistand für den Jugendlichen einen Mehrwert darstellt oder nicht». Ein Kriterium sei zum Beispiel das Alter: «Ein 13-jähriges Mädchen braucht klar mehr Unterstützung als ein 17-jähriger Junge», so KESB-Präsident Stefan Gollonitsch.
Kann die Kesb die Fälle richtig einschätzen?
Damit stösst er bei der Juristin Tessa von Salis auf Widerstand. Sie betreibt im Baselbiet das Kompetenzzentrum für unbegleitete minderjährige Asylsuchende und ist der Meinung, dass alle einen Beistand brauchen: «Wer hier niemanden hat, der einen vertritt, soll einen Beistand erhalten», so von Salis.
Sie zweifelt daran, dass die Kesb immer korrekt einschätzen kann, ob es einen Beistand braucht. Ausserdem habe sie schon ein paar Mal erlebt, dass Jugendliche Asylsuchende einen Beistand gebraucht hätten, aber keinen zugeteilt bekamen.
Sozialdirektoren fordern Beistände für alle
Auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren hat sich mit dem Thema UMA und Beistände auseinandergesetzt und kommt zum Schluss, dass alle UMA so rasch wie möglich einen Beistand oder einen Vormund erhalten sollen. Diese Empfehlung nimmt sich auch die Kesb Leimental zu Herzen: «Wir werden uns mit unseren Trägergemeinden treffen und diese Frage nochmals diskutieren», so Präsident Stefan Gollonitsch.
(Regionaljournal Basel, 06.32 Uhr)