Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zwar hatte der Anwalt des Angeklagten dafür gekämpft, dass der Prozes öffentlich gemacht werde. Dies, da es wichtig sei, dass die Arbeit des Gerichts nicht nur von den «bürgerlichen Medien» beobachtet werde. Das Gericht hatte diesen Antrag aber abgelehnt.
Im Prozess selber war es bereits am Dienstagmorgen zu einer Überraschung gekommen. Der Zivilpolizist, der laut Anklageschrift vom Angeklagten angegriffen wurde, hatte erstmals zugegeben, das er im Tumult auf dem NT-Areal eine Waffe gezückt habe. Und er konnte sich vor Gericht - im Gegensatz zu früheren Äusserungen - nicht mehr genau daran erinnern, ob er vom Angeklagten angregriffen wurde oder von anderen Personen.
Nach der unbewilligten Party am 2. Juni hatte die Polizei den Linksautonomen festgenommen. Bis im November bliebt er in Untersuchungshaft. Die zuständige Staatsanwältin forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe für den Angeklagten von 14 Monaten. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf Freispruch.