Die von den Gemeinden am 31. Januar lancierte Initiative fordert bei der BLPK-Reform die Finanzierung aller Arbeitgeberkosten durch den Kanton. Demgegenüber hielt Finanzdirektor Ballmer am Freitag vor den Medien fest, dass alle Arbeitgeber ihre Vorsorgekosten grundsätzlich selber zu tragen hätten.
Die Vorsorgepflicht liege beim Arbeitgeber. Es gebe «aber überhaupt keine stichhaltige Begründung», warum der kantonale Steuerzahlende die Vorsorgepflicht aller angeschlossenen Arbeitgeber tragen solle. Zu den etwa 220 angeschlossenen Arbeitgebern zählen neben Gemeinden und Kirchen auch Verbände oder Dienstleister.
Einmal geschlossene Verträge seien einzuhalten, betonte Ballmer. Alle angeschlossenen Arbeitgeber hätten aber Anschlussverträge unterzeichnet und sich damit auch verpflichtet, für die Ausfinanzierung einer Deckungslücke geradezustehen.
Adrian Ballmer kann Geschäft nicht mehr abschliessen
Klar ist, dass es eng wird: Bis Ende 2013 sollte das Sanierungskonzept eigentlich stehen. Adrian Ballmer setzte sich bei seiner Rücktrittsankündigung zum Ziel, dass die Abstimmung zum Pensionskassengesetz spätestens an seinem letzten Arbeitstag Ende Juni 2013 über die Bühne gebracht ist. Mit dem Widerstand der Gmeinden ist dies sicher nicht der Fall.