Konkret kommt am Dienstag der Fall eines Einbrechers aus Frankreich zur Verhandlung, der vom Strafgericht zu zwei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Strafe von 10 Monaten gefordert.
Für den ehemaligen Basler Gerichtspräsidenten und Strafrechtsprofessor Peter Albrecht ist es nicht aussergewöhnlich, dass das Gericht in seinem Strafmass über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehe. Allerdings sei in diesem Fall das Ausmass der Abweichung schon erstaunlich. Vor allem aber sei es sehr ungewöhnlich, dass die Staatsanwaltschaft an ihrem Antrag festhalte und deshalb das Urteil anfechte. Ihm selber sei in seiner Zeit als Gerichtspräsident nie so etwas passiert, so Albrecht, und er wisse auch von keinem Kollegen.
Bande oder nicht?
Grund für das Auseinanderklaffen der Wertungen von Staatsanwaltschaft und Strafgericht ist die Frage, ob der Angeklagte Banden mässig vorging. Dies deshalb, weil er seine Einbrüche mit Hilfe einer Komplizin durchführte. Das Strafgericht bejahte diese Frage. Dabei könne es sich auf das Bundesgericht abstützen, sagt Peter Albrecht. Für dieses können zwei Personen bereits eine Bande bilden.