Das Heer der privaten Sicherheitsleute wuchs in den letzten Jahren in der Schweiz auf 20'000 Personen. Nach welchen Kriterien die Firmen das Personal aussuchen, war bis jetzt nicht einheitlich geregelt. Das ändert sich nun in vielen Kantonen.
Private Sicherheitsfirmen werden stärker kontrolliert
Probleme gab es immer wieder mit der Herkunft der Leute, sagt der ehemalige Basler Polizeikommandant und heutige Mitarbeiter des Konkordates über private Sicherheitsdienstleistungen (KÜPS) Roberto Zalunardo. «Steht ein ehemaliger Drogendealer am Eingang einer Disco, so kann nicht garantiert werden, dass der wirklich die Interessen der Allgemeinheit vertritt.»
Aus diesem Grunde wurde versucht, auf Bundesebene eine Lösung zu finden und ein Konkordat eingerichtet. Basel-Stadt gehört dem Konkordat an, die Kantone Aargau und Baselland nicht. Das Konkordat tritt für die Mitgliederkantone Anfang 2017 in Kraft. Wesentlicher Unterschied zu heute: Die Herkunft des Personals wird eingehender geprüft.
Prüfung durch Basler Polizei
Diese Prüfung obliegt der Polizei des jeweiligen Kantons. Im Kanton Basel-Stadt weiss man noch nicht, wie gross der Aufwand sein wird. Man lasse den ganzen Wechsel erst einmal anlaufen, sagt Andreas Knuchel von der Polizei. «Wir hoffen, wir können die Prüfungen mit dem vorhandenen Personal durchführen.»
Da der Kanton Baselland nicht Mitglied des Konkordates ist, ist er auch nicht an dessen Zeitplan gebunden. Im Landkanton gelten bereits heute strenge Zulassungsbestimmungen für private Sicherheitsfirmen.
Preisunterschiede zwischen den Kantonen
Eine dritte Bewilligungspraxis gilt im Kanton Aargau. Dort sind auch die Gebühren deutlich tiefer als in anderen Kantonen. Während die Überprüfung und Bewilligung im Kanton Baselland 300 Franken kosten, muss ein Inhaber einer Sicherheitsfirma im Kanton Aargau nur 30 Franken bezahlen.
Schwierigkeiten gibt es nun, wenn ein Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen im Kanton Aargau sein Domizil hat und seine Arbeit im Baselbiet anbietet. Eigentlich müsste das Gesetz regeln, dass die Kantonsgrenzen hier keine Rolle spielen. Fakt ist aber, dass die Kantone derzeit die verschiedenen Bewilligungen gegenseitig noch nicht akzeptieren.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)