Für die «Zigarette danach» müssen Raucherinnen und Raucher vor die Tür - oder in ein Raucherzelt. Wer ein solches Zelt in seinen Restaurantgarten stellen will, braucht jedoch eine offizielle Bewilligung. Zwei Gesuche liegen aktuell auf dem Tisch der Basler Behörden. Beide Lokale befinden sich am Wasgenring. «Das ist ein Zufall, dass beide Lokale so nahe beieinander sind. Über das ganze Kantonsgebiet stellen wir jedoch keine Häufung solcher Gesuche fest», sagt Luzia Wigger Stein vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat, gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF.
Viele Behörden mischen mit
Das Gesuch für ein Raucherzelt wird gleich von mehreren Stellen geprüft. So sind das Bau- und Gastgewerbeinspektorat, die Stadtbildkommisison und das Amt für Umwelt und Energie involviert. Sie waren bereits letztes Jahr mit dem Thema Raucherzelte konfrontiert, erteilten jedoch nur einem Gesuch grünes Licht.