Die Baselbieter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Landrat Peter H. Müller von der CVP. Dies machte die Basler Zeitung am Donnerstag publik. Und zwar wegen dem Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung.
Diese Verletzung beging Peter Müller, während einer hitzigen Debatte im Landrat im vergangenen November. Das Parlament hat entschieden, dass Landratsmitglieder, die ihre Fraktionen verlassen, auch ihre Kommissionssitze abgeben müssen. Dagegen wehrte sich Peter Müller heftig. Er hatte von der BDP zur CVP gewechselt und war damit selber betroffen, wobei er seinen Kommissionssitz, in Absprache mit der BDP, hätte behalten können.
Während der Debatte warf Peter Müller dem GPK-Präsidenten Hanspeter Weibel (SVP) vor, er stehe heimlich hinter dem betreffenden Verfahrenspostulat und habe während der Beratung der GPK eine Niederlage eingesteckt. Damit machte Müller Internas aus der Kommissionsberatung öffentlich. Weil dies ein Offizialdelikt sei, müsse die Staatsanwaltschaft handeln, schreibt die BaZ.
Landrat muss Müllers Immunität aufheben
Bevor Peter Müller juristisch belangt werden kann, muss der Landrat seine Immunität aufheben. Gegenüber dem Regionaljournal Basel meinte Peter Müller, er liesse es mal auf sich zukommen. Er überlege sich aber rechtliche Schritte gegen die Basler Zeitung, diese habe offenbar ebenfalls durch Indiskretionen von den Ermittlungen erfahren.